Arbeitsrecht/Chefarztrecht
Das Arbeitsrecht ist durch die sich ständig ändernde Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) einem steten Wandel unterworfen. Es ist in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt, die durch unzählige Einzelfallentscheidungen der Arbeitsgerichte ergänzt werden. Die Orientierung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts kann dementsprechend nur durch eine Spezialisierung gewährleistet werden.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen Arbeitsrechts der Heilberufe.
In diesem Rechtsgebiet beraten wir insbesondere auch medizinische Leistungserbringer deren Personalarbeit durch die zunehmende Verrechtlichung des Gesundheitssystems erschwert wird.