Medizinrecht
Auf der Basis unserer Erfahrung und unseres spezialisierten Wissens im Bereich des Medizinrechts und des Arbeitsrechts für Heilberufe erarbeiten wir interessensgerechte Konzepte zur Umsetzung Ihrer Projekte.
Wir haben uns auf die Beratung von Ärzten, Zahnärzten und Kliniken zu allen aktuellen und grundsätzlichen Themen aus den Bereichen des Medizinrechts spezialisiert.
Die Gestaltung von Kooperationen im Gesundheitswesen zählt gleichermaßen zu unseren Aufgaben wie die Begleitung von Praxisgründungen, -abgaben und -übernahmen. Ziel ist es Ihre Kooperation auf einer soliden vertraglichen Grundlage bei sich stetig ändernden Rahmenbedingungen zum Erfolg zu führen.
Auf dem Weg zur bestmöglichen Lösung stehen wir unseren Mandanten mit viel Sachverstand und Empathie zur Seite.